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Covid-19 Antigen-Schnelltest
Wichtige Informationen
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Falls einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft können Sie keinen Covid19-Schnelltest machen sondern müssen sich einem PCR Test unterziehen:
- Ihre Symptome haben vor mehr als 4 Tagen begonnen
- Sie gehören zu einer Gruppe von besonders gefährdeten Personen
- Sie arbeiten im Gesundheitswesen mit direktem Patientenkontakt
- Sie sind mit 2 Dosen gegen Covid19 geimpft
- Sie hatten vor weniger als 3 Monaten eine bestätigte Covid19 Infektion Covid19 geimpft
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Bitte melden Sie sich nicht für den Covid-19 Antigen-Schnelltest in einer öffentlichen Apotheke an falls:
- Sie kürzlich stattgefundene Verletzungen oder operative Eingriffe an der Nase oder den Nasennebenhöhlen gehabt haben
- Sie eine gravierende Nasenscheidewandverkrümmung oder chronisch enge Nasengänge haben
- Sie ein Gerinnungsleiden (z.B. Mangel an Gerinnungsfaktoren, Bluterkrankheit) haben
- Das Testzentrum befindet sich nicht in der Apotheke, sondern an der Bahnhofstrassse 6b, erreichbar über den Fussweg, der ausgeschildert ist.
Weitere Informationen
- Seit dem 15. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für den Schnelltest (CHF 54.--), auch wenn Sie keine Symptome einer Corona Erkrankung haben.
- Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkasse.